RS OGH 1971/10/27 7Ob189/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1971
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Norm

ABGB §1266
EheG §31

Rechtssatz

Für die Kenntnis der Nichtigkeit ist nur der Zeitpunkt der Eheschließung maßgebend. Ein nachträglich auftretender böser Glaube, also eine nachträgliche Kenntnisnahme vom Nichtigkeitsgrund, ändert daran nichts, daß in vermögensrechtlicher Beziehung die Scheidungsfolgen eintreten.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 189/71
    Entscheidungstext OGH 27.10.1971 7 Ob 189/71
    Veröff: RZ 1972,54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0022431

Dokumentnummer

JJR_19711027_OGH0002_0070OB00189_7100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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