Norm
StPO §455 Abs3Rechtssatz
Der nur auf Grund der Spezialvollmacht des § 455 Abs 3 StPO in einer Hauptverhandlung zur Vertretung befugte Machthaber kann außerhalb der Hauptverhandlung weder Rechtsmittel ausführen noch auf diese verzichten.Der nur auf Grund der Spezialvollmacht des Paragraph 455, Absatz 3, StPO in einer Hauptverhandlung zur Vertretung befugte Machthaber kann außerhalb der Hauptverhandlung weder Rechtsmittel ausführen noch auf diese verzichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0101694Dokumentnummer
JJR_19711029_OGH0002_0100OS00232_7100000_004