RS OGH 2025/10/21 2Ob72/71; 2Ob158/72; 1Ob65/75; 6Ob665/85; 9Ob254/02x; 2Ob4/08i; 1Ob103/11w; 2Ob213

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Veröffentlicht am 04.11.1971
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Rechtssatz

Trotz Rechtskraft des Zwischenurteils kann im Verfahren über die Höhe des Anspruches eingewendet werden, dass nachträglich rechtsbegründende Tatsachen weggefallen oder eingetreten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0040756

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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