RS OGH 1971/11/9 4Ob91/71

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Veröffentlicht am 09.11.1971
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Norm

ASVG §333 Abs4
  1. ASVG § 333 heute
  2. ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989

Rechtssatz

Einem Kleinwagenführer der ÖBB obliegt die Sorge für eine sichere Beförderung und daher auch die Aufsicht über die mitfahrenden Personen; er ist ihnen gegenüber Aufseher im Betrieb im Sinne des § 333 Abs 4 ASVG.Einem Kleinwagenführer der ÖBB obliegt die Sorge für eine sichere Beförderung und daher auch die Aufsicht über die mitfahrenden Personen; er ist ihnen gegenüber Aufseher im Betrieb im Sinne des Paragraph 333, Absatz 4, ASVG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 91/71
    Entscheidungstext OGH 09.11.1971 4 Ob 91/71
    Veröff: Arb 8919 = SozM IA/e,937

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0085448

Dokumentnummer

JJR_19711109_OGH0002_0040OB00091_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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