Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Lehnt ein AN den Vorbehalt des Betriebsnachfolgers ab, in dessen Arbeitsvertrag nur für einen bestimmten Zeitraum eintreten zu wollen, nimmt der Betriebsnachfolger aber dennoch die Dienste des AN weiterhin an, so kommt zwischen Betriebsnachfolger und AN ein vom Fristvorbehalt unberührtes Arbeitsverhältnis zustande.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0014497Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2016