RS OGH 1971/11/9 4Ob68/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1971
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Norm

ABGB §863 GI
ABGB §914 IIIb
ABGB §1155
ABGB §1409 F

Rechtssatz

Lehnt ein AN den Vorbehalt des Betriebsnachfolgers ab, in dessen Arbeitsvertrag nur für einen bestimmten Zeitraum eintreten zu wollen, nimmt der Betriebsnachfolger aber dennoch die Dienste des AN weiterhin an, so kommt zwischen Betriebsnachfolger und AN ein vom Fristvorbehalt unberührtes Arbeitsverhältnis zustande.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 68/71
    Entscheidungstext OGH 09.11.1971 4 Ob 68/71
    Veröff: ZAS 1972,226 ( krit Krejci mit ausführlicher Erörterung der
    Betriebsnachfolge - Arbeitsverhältnisübernahmeproblematik ) = SozM
    IAd,991

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0014497

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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