Norm
StGB §81 Z1 A2aRechtssatz
Bei der Qualifikation nach § 337 lit a StG (nunmehr § 81 Z 1 StGB) kommt es nicht darauf an, wie viele Verkehrsteilnehmer sich gerade im Zeitpunkt des Unfalls in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle befunden haben.Bei der Qualifikation nach Paragraph 337, Litera a, StG (nunmehr Paragraph 81, Ziffer eins, StGB) kommt es nicht darauf an, wie viele Verkehrsteilnehmer sich gerade im Zeitpunkt des Unfalls in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle befunden haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0092746Dokumentnummer
JJR_19711110_OGH0002_0110OS00099_7100000_001