Norm
ABGB §1218Rechtssatz
Die Bestellung eines Heiratsgutes erfordert zumindest die Kenntnisnahme und Zustimmung der Ehefrau, eine entsprechende Widmungsabsicht des Bestellers und der Ehegattin, aber auch noch einen besonderen Widmungsakt; eine stillschweigende Heiratsgutbestellung ist ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0022255Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020