Norm
StPO §266Rechtssatz
Abschöpfung der Einkommensspitze auf einen vergleichsweise geringen, dem Existenzminimum nahekommenden Betrag für die Dauer der tatschuldangemessenen Arreststrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) bei der Strafumwandlung nach § 261 StG.Abschöpfung der Einkommensspitze auf einen vergleichsweise geringen, dem Existenzminimum nahekommenden Betrag für die Dauer der tatschuldangemessenen Arreststrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) bei der Strafumwandlung nach Paragraph 261, StG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0098622Dokumentnummer
JJR_19711115_OGH0002_0110OS00191_7100000_007