Norm
StPO §397Rechtssatz
Für einen auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten beginnt der nach § 6 Abs 1 StVG mögliche einmonatige bzw einjährige Strafaufschub mit Ablauf des letzten Tages der dem Verurteilten nach § 3 Abs 2 StVG nach Erhalt der Strafantrittsaufforderung zum Strafantritt eingeräumten Monatsfrist.Für einen auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten beginnt der nach Paragraph 6, Absatz eins, StVG mögliche einmonatige bzw einjährige Strafaufschub mit Ablauf des letzten Tages der dem Verurteilten nach Paragraph 3, Absatz 2, StVG nach Erhalt der Strafantrittsaufforderung zum Strafantritt eingeräumten Monatsfrist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0087375Dokumentnummer
JJR_19711206_OGH0002_0110OS00255_7100000_001