Norm
ABGB §1327 eRechtssatz
Verwerfung einer Revision, aus der nicht eindeutig hervorgeht, mit welchem Zeitpunkt eine Rente nach § 1327 ABGB nach Meinung des Revisionswerbers zu begrenzen wäre.Verwerfung einer Revision, aus der nicht eindeutig hervorgeht, mit welchem Zeitpunkt eine Rente nach Paragraph 1327, ABGB nach Meinung des Revisionswerbers zu begrenzen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0031536Dokumentnummer
JJR_19711209_OGH0002_0020OB00132_7100000_001