Norm
ABGB §1090 IaRechtssatz
Nach Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens kann der Verpflichtete ein den Wert der zu versteigernden Liegenschaft verminderndes Mietrecht nicht mehr wirksam begründen (§ 1 EVG).Nach Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens kann der Verpflichtete ein den Wert der zu versteigernden Liegenschaft verminderndes Mietrecht nicht mehr wirksam begründen (Paragraph eins, EVG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0002705Dokumentnummer
JJR_19711215_OGH0002_0070OB00211_7100000_001