RS OGH 1971/12/20 11Os235/71

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Veröffentlicht am 20.12.1971
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Norm

StVO §3 B1i
StVO §20 Abs1 IA

Rechtssatz

§ 20 Abs 1 StVO verlangt von einem Fahrzeuglenker stets die Wahl einer solchen Geschwindigkeit, dass er sein Fahrzeug, sogleich wenn er in eine Gefahrensituation gelangt, die nicht unbedingt in einem auf seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis bestehen muss, anhalten kann.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 235/71
    Entscheidungstext OGH 20.12.1971 11 Os 235/71
    Veröff: ZVR 1973/16 S 18

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073256

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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