Norm
ABGB §1100 ARechtssatz
Wurde in einem Mietvertrag über Geschäftsräume bestimmt, daß der - zulässigerweise - frei vereinbarte Mietzins von monatlich fünfhundert Schilling (zuzüglich der anteiligen Betriebskosten) nur im Fall einer gesetzlichen Mietzinserhöhung erhöht werden dürfte, ohne daß die Vertragspartner über das Ausmaß der in einem solchen Fall möglichen Erhöhung gesprochen hätten, so kann bei einer Auslegung dieser Vereinbarung nach der Übung des redlichen Verkehrs ohne weiters angenommen werden, daß die gewollten, aber nicht zum Ausdruck gebrachte Beziehung zwischen den genannten beiden Größen die einer Proportion sein sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0020642Dokumentnummer
JJR_19720104_OGH0002_0050OB00262_7100000_001