RS OGH 1972/1/4 5Ob540/71 (5Ob541/71)

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Veröffentlicht am 04.01.1972
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Rechtssatz

Eine im ao Revisionsrekurs nicht geltend gemachte Aktenwidrigkeit kann mangels einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift von Amts wegen nicht wahrgenommen werden; nach ständiger Rechtsprechung sind nur Nichtigkeiten der angefochtenen Entscheidung oder des vorausgegangenen Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 540/71
    Entscheidungstext OGH 04.01.1972 5 Ob 540/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0007297

Dokumentnummer

JJR_19720104_OGH0002_0050OB00540_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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