Norm
ABGB §7Rechtssatz
Als Kosten der Entbindung iS des § 167 ABGB sind, zumal diese Vorschrift wegen ihres Ausnahmecharakters nicht ausdehnend ausgelegt werden darf, nur Aufwendungen für die Mutter zu verstehen, die mit dem Geburtsvorgang selbst und mit allenfalls deraus entstandenen gesundheitlichen Komplikationen der Mutter unmittelbar zusammenhängen ( SZ 28/97 ua ). Dazu gehören jedoch nicht Ausgaben für das Kind. Diese werden gegebenenfalls von seinem Anspruch auf Unterhalt nach § 166 ABGB erfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0008950Dokumentnummer
JJR_19720109_OGH0002_0030OB00120_7200000_001