Norm
VBG §35 Abs4Rechtssatz
Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 35 Abs 4 VBG (Bemessungsgrundlage der Abfertigung für einen Vertragsbediensteten niedriger als für einen Angestellten).Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 35, Absatz 4, VBG (Bemessungsgrundlage der Abfertigung für einen Vertragsbediensteten niedriger als für einen Angestellten).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0081611Im RIS seit
11.01.1972Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024