Norm
UWG §9 B2Rechtssatz
Auch die Benützung einer den firmenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Firma kann das nach § 9 UWG geschützte Recht eines anderen verletzen.Auch die Benützung einer den firmenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Firma kann das nach Paragraph 9, UWG geschützte Recht eines anderen verletzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0078817Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2018