RS OGH 1972/1/13 2Ob222/71 (2Ob223/71), 2Ob70/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1972
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Norm

ABGB §1157
ABGB §1169
ABGB §1313a IIIf

Rechtssatz

Die Pflicht des Bestellers zur Sicherung der Arbeitsstätte hängt nicht davon ab, ob der Unternehmer die bestellte Arbeit selbst ausführt oder dazu weitere Unternehmer mit ihren Leuten heranzieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0021511

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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