RS OGH 1972/1/19 7Ob231/71

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Veröffentlicht am 19.01.1972
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Norm

ABGB §1016

Rechtssatz

Zur Genehmigung eines vom Bevollmächtigten geschlossenen Vertrages durch Annahme der Vertragsleistungen während längerer Zeit. (Hier wurde über eine Wohnung zugleich ein Mietvertrag und ein Vertrag über die zukünftige Einräumung von Wohnungseigentum gegen Zahlung des Kaufpreises in Raten geschlossen, wobei letzterer durch Einverleibung eines Vorkaufsrechtes gesichert werden sollte).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 231/71
    Entscheidungstext OGH 19.01.1972 7 Ob 231/71
    Veröff: MietSlg 24077

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019642

Dokumentnummer

JJR_19720119_OGH0002_0070OB00231_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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