Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Zur Genehmigung eines vom Bevollmächtigten geschlossenen Vertrages durch Annahme der Vertragsleistungen während längerer Zeit. (Hier wurde über eine Wohnung zugleich ein Mietvertrag und ein Vertrag über die zukünftige Einräumung von Wohnungseigentum gegen Zahlung des Kaufpreises in Raten geschlossen, wobei letzterer durch Einverleibung eines Vorkaufsrechtes gesichert werden sollte).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019642Dokumentnummer
JJR_19720119_OGH0002_0070OB00231_7100000_001