RS OGH 1972/1/25 8Ob343/71

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Veröffentlicht am 25.01.1972
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Norm

ABGB §921

Rechtssatz

Grobe Fahrlässigkeit durch ungewöhnliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, wenn dem Verkäufer bewußt war, daß der Käufer bei Kenntnis bestimmter vom Verkäufer zu vertretender Umstände den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte und der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich voraussehbar war.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 343/71
    Entscheidungstext OGH 25.01.1972 8 Ob 343/71
    Veröff: HS 8299/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018630

Dokumentnummer

JJR_19720125_OGH0002_0080OB00343_7100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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