Norm
ABGB §921Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit durch ungewöhnliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, wenn dem Verkäufer bewußt war, daß der Käufer bei Kenntnis bestimmter vom Verkäufer zu vertretender Umstände den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte und der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich voraussehbar war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018630Dokumentnummer
JJR_19720125_OGH0002_0080OB00343_7100000_003