Rechtssatz
Mangelnde Beschwer des Rekurswerbers, der nicht die Verfügung des Rekursgerichtes, sondern nur einzelne Punkte der Begründung der bestätigenden Rekursentscheidung bekämpft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0006550Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2022