Norm
ABGB §141 IHRechtssatz
Solange die durch die Legitimation festgestellte Ehelichkeit der Kinder nicht durch Statusklage beseitigt wird, trifft den Ehemann der Mutter der Kinder die gesetzliche Unterhaltspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0047715Dokumentnummer
JJR_19720208_OGH0002_0100OS00264_7100000_003