Norm
AO §53Rechtssatz
Während der Tätigkeit des Sachwalters kann ein Verzug des Schuldners iS des § 7 Abs 2 EO nicht eintreten.Während der Tätigkeit des Sachwalters kann ein Verzug des Schuldners iS des Paragraph 7, Absatz 2, EO nicht eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001113Im RIS seit
10.02.1972Zuletzt aktualisiert am
17.01.2024