Norm
AO §49 Abs2Rechtssatz
Unvollständigkeiten in den Angaben über die wesentlichen Bestimmungen des Ausgleichs sind für die Wirkung des Bestätigungsbeschlusses unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0052082Im RIS seit
10.02.1972Zuletzt aktualisiert am
17.01.2024