RS OGH 1972/2/15 5Ob321/71, 5Ob301/71, 5Ob117/74, 5Ob751/80

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Veröffentlicht am 15.02.1972
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Norm

BStG §18 Abs1
EisbEG §4 ff A

Rechtssatz

Der Verlust der Möglichkeit der Verwertung seiner Arbeitskraft auf den enteigneten Grundstücken ist noch kein vermögensrechtlicher Nachteil des Enteigneten im Sinne des § 13 BStG, weil es ihm ja freisteht, diese Arbeitskraft anderweitig und insbesondere auf einem Ersatzgrundstück nutzbringend zu verwerten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

RS wurde ursprünglich zu § 13 BStG 1948 erstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0053387

Dokumentnummer

JJR_19720215_OGH0002_0050OB00321_7100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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