Norm
ABGB §608Rechtssatz
Der Grundsatz der Existenz des Berufenen im Zeitpunkt des Erbanfalles gilt nicht für den Nacherben. Es ist daher nicht von entscheidender Bedeutung, ob die Stiftungsbehörde die im Testament unter bestimmten Voraussetzungen angeordnete Stiftung bereits genehmigt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012525Dokumentnummer
JJR_19720216_OGH0002_0070OB00041_7200000_001