RS OGH 1972/2/16 7Ob41/72, 1Ob529/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1972
beobachten
merken

Norm

ABGB §608
ABGB §646

Rechtssatz

Der Grundsatz der Existenz des Berufenen im Zeitpunkt des Erbanfalles gilt nicht für den Nacherben. Es ist daher nicht von entscheidender Bedeutung, ob die Stiftungsbehörde die im Testament unter bestimmten Voraussetzungen angeordnete Stiftung bereits genehmigt hat.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 41/72
    Entscheidungstext OGH 16.02.1972 7 Ob 41/72
    EvBl 1972/183 S 347 = RZ 1972,187 = NZ 1973,138
  • 1 Ob 529/81
    Entscheidungstext OGH 18.11.1981 1 Ob 529/81
    Beisatz: Ist der Substitutionsfall eine Bedingung, ist für die Erbfähigkeit der Zeitpunkt des Bedingungseintritts maßgebend. Wird demnach eine noch nicht existierende juristische Person zum Nacherben eingesetzt, ist entscheidend, ob sie im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls bereits existiert. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012525

Dokumentnummer

JJR_19720216_OGH0002_0070OB00041_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten