RS OGH 1972/2/17 12Os213/71

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Veröffentlicht am 17.02.1972
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Norm

StPO §41
StPO §285

Rechtssatz

Pro domo Vermerk der Generalprokuratur zur Rechtzeitigkeit der Ausführung des Rechtsmittels durch den bestellten Armenverteidiger, der nach seiner irrtümlich zunächst für einen anderen Angeklagten erfolgten Bestellung erst mit fernmündlichem "Konstitut" wirksam für diesen Angeklagten zum Armenvertreter bestellt wurde.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 213/71
    Entscheidungstext OGH 17.02.1972 12 Os 213/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0097363

Dokumentnummer

JJR_19720217_OGH0002_0120OS00213_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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