RS OGH 1972/2/29 4Ob302/72

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Veröffentlicht am 29.02.1972
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Norm

ABGB §936 IV
ABGB §1375 C

Rechtssatz

Gründe, die für die Anfechtung eines konstitutiven Anerkenntnisses nicht in Frage kommen - also etwa bei der Abgabe des Anerkenntnisses unterlaufener Rechtsirrtum - , können auch nicht eine Kündigung des durch dieses Anerkenntnis begründeten Dauerschuldverhältnisses rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018788

Dokumentnummer

JJR_19720229_OGH0002_0040OB00302_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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