RS OGH 1972/3/9 12Os6/72, 11Os18/75 (11Os19/75), 15Os51/10d

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Veröffentlicht am 09.03.1972
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Norm

StPO aF §281 Abs1 Z11 C
StPO §283 B

Rechtssatz

Die auf Grund irriger Rechtsanschauung erfolgte falsche Ermittlung des Wertes eines veruntreuten Gutes kann, soweit dadurch keine strafsatzbestimmende Wertgrenze berührt wird, regelmäßig nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde, sondern nur mit Berufung angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099847

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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