Norm
ArbGerG §1 Abs2 IIRechtssatz
Zur Entscheidung über Ansprüche, die auf Grund der Legalzession nach § 332 ASVG geltend gemacht werden, ist das Arbeitsgericht dann zuständig, wenn es über den Anspruch des ursprünglich Berechtigten zu entscheiden gehabt hätte.Zur Entscheidung über Ansprüche, die auf Grund der Legalzession nach Paragraph 332, ASVG geltend gemacht werden, ist das Arbeitsgericht dann zuständig, wenn es über den Anspruch des ursprünglich Berechtigten zu entscheiden gehabt hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0050811Dokumentnummer
JJR_19720314_OGH0002_0040OB00011_7200000_001