RS OGH 1972/3/15 1Ob28/72

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Veröffentlicht am 15.03.1972
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Norm

ABGB §524
ABGB §848

Rechtssatz

Daß der Servitutsbelastete einen Weg, dessen Benützung dem Servitutsberechtigten eingeräumt wurde, nicht mehr benötigt und auf dem dienenden Grundstück einen Getreideacker anlegen will, kann einen Anspruch auf Unterlassung der Ausübung des Wegerechtes nicht begründen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 28/72
    Entscheidungstext OGH 15.03.1972 1 Ob 28/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012154

Dokumentnummer

JJR_19720315_OGH0002_0010OB00028_7200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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