Norm
ABGB §1215Rechtssatz
Auslegung der zwischen Ehegatten getroffenen Vereinbarung, bei Verkauf des gemeinsam erworbenen Hauses habe der Ehegattin der ihrem Miteigentumsanteil entsprechende Betrag von siebenhundertfünfzigtausend Schilling (nach Abzug der Kosten für den Vermittler und für die Löschungsquittung) "rein" zu verbleiben. (Hier stillschweigender Verzicht des Ehemannes auf Verrechnung der für bzw auf das Haus gemachten Aufwendungen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0022218Dokumentnummer
JJR_19720315_OGH0002_0070OB00069_7200000_001