RS OGH 1972/3/15 7Ob69/72

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Veröffentlicht am 15.03.1972
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Norm

ABGB §1215

Rechtssatz

Auslegung der zwischen Ehegatten getroffenen Vereinbarung, bei Verkauf des gemeinsam erworbenen Hauses habe der Ehegattin der ihrem Miteigentumsanteil entsprechende Betrag von siebenhundertfünfzigtausend Schilling (nach Abzug der Kosten für den Vermittler und für die Löschungsquittung) "rein" zu verbleiben. (Hier stillschweigender Verzicht des Ehemannes auf Verrechnung der für bzw auf das Haus gemachten Aufwendungen).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 69/72
    Entscheidungstext OGH 15.03.1972 7 Ob 69/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0022218

Dokumentnummer

JJR_19720315_OGH0002_0070OB00069_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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