Norm
NZwG §1Rechtssatz
Der Mangel eines Titels bewirkt Nichtigkeit der Einverleibung. Die Berufung auf den Formmangel, dass bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe kein Notariatsakt aufgenommen wurde (§ 1 NZwG), kann grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten verstoßen, weil das allgemeine Interesse an der Einhaltung des Formzwanges der Vertragstreue vorgeht.Der Mangel eines Titels bewirkt Nichtigkeit der Einverleibung. Die Berufung auf den Formmangel, dass bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe kein Notariatsakt aufgenommen wurde (Paragraph eins, NZwG), kann grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten verstoßen, weil das allgemeine Interesse an der Einhaltung des Formzwanges der Vertragstreue vorgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0070844Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023