Norm
StVO §60 Abs3Rechtssatz
Ein Fahrzeug darf bei Dunkelheit nicht so aufgestellt werden, daß weißes Licht entgegen der normalen Fahrtrichtung (§ 7 StVO 1960) leuchtet, weil dies die Lenker nachkommender Fahrzeuge leicht irreführen kann.Ein Fahrzeug darf bei Dunkelheit nicht so aufgestellt werden, daß weißes Licht entgegen der normalen Fahrtrichtung (Paragraph 7, StVO 1960) leuchtet, weil dies die Lenker nachkommender Fahrzeuge leicht irreführen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0075414Dokumentnummer
JJR_19720329_OGH0002_0020OB00291_7100000_001