Norm
StGB §127 Abs2 Z1 D1Rechtssatz
Die Frage der Rollenverteilung zwischen den bei der Verwirklichung des Tatbestandes (§§ 171, 174 II lit a StG) zusammenwirkenden Diebsgenossen ist angesichts ihrer wechselseitigen Haftung und der Verantwortlichkeit jedes einzelnen für den Gesamterfolg unentscheidend.Die Frage der Rollenverteilung zwischen den bei der Verwirklichung des Tatbestandes (Paragraphen 171, 174, römisch zwei Litera a, StG) zusammenwirkenden Diebsgenossen ist angesichts ihrer wechselseitigen Haftung und der Verantwortlichkeit jedes einzelnen für den Gesamterfolg unentscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0093676Dokumentnummer
JJR_19720330_OGH0002_0090OS00027_7200000_001