RS OGH 1972/4/6 12Os14/72, 11Os68/72, 12Os21/73, 12Os1/74, 13Os94/73, 11Os2/75, 14Os43/90, 14Os110/0

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1972
beobachten
merken

Norm

StGB §3 B12
StGB §297
StPO §202

Rechtssatz

Das Verteidigungsrecht des Beschuldigten wird überschritten, wenn dieser über die bloße Abwehr hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen - auch nur in Form erdichteter Belastungsumstände - gegen andere vorbrachte, die, wenn sie wahr wären, eine als Verbrechen zu qualifizierende Handlungsweise des betreffenden Zeugen (oder Mitbeschuldigten) oder des Verfassers des betreffenden Protokolls begründen - oder wider besseres Wissen auf eine solche Handlungsweise hindeuten - würden.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 14/72
    Entscheidungstext OGH 06.04.1972 12 Os 14/72
  • 11 Os 68/72
    Entscheidungstext OGH 15.09.1972 11 Os 68/72
    nur: Das Verteidigungsrecht des Beschuldigten wird überschritten, wenn dieser über die bloße Abwehr hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen - auch nur in Form erdichteter Belastungsumstände - gegen andere vorbrachte, die, wenn sie wahr wären, eine als Verbrechen zu qualifizierende Handlungsweise des betreffenden Zeugen begründen - oder wider besseres Wissen auf eine solche Handlungsweise hindeuten - würden. (T1)
  • 12 Os 21/73
    Entscheidungstext OGH 24.04.1973 12 Os 21/73
  • 12 Os 1/74
    Entscheidungstext OGH 05.02.1974 12 Os 1/74
    Beisatz: Keine Überschreitung des Verteidigungsrechts, sondern nur Negierung des Beweiswertes einer Anzeige, wenn der Angeklagte erklärt, die gegen ihn (wegen missbräuchlicher Verwendung eines Kraftfahrzeugkennzeichens) erstattete Anzeige sei unwahr, die Beamten lögen, sie hätten gegen ihn eine wissentlich falsche Anzeige erstattet. (T2)
  • 13 Os 94/73
    Entscheidungstext OGH 14.02.1973 13 Os 94/73
    Vgl auch
  • 11 Os 2/75
    Entscheidungstext OGH 19.03.1975 11 Os 2/75
    Veröff: ÖJZ-LSK 1975/72
  • 14 Os 43/90
    Entscheidungstext OGH 12.06.1990 14 Os 43/90
    Vgl auch
  • 14 Os 110/02
    Entscheidungstext OGH 14.01.2003 14 Os 110/02
    Vgl auch
  • 11 Os 140/06g
    Entscheidungstext OGH 27.03.2007 11 Os 140/06g
    Auch; nur: Das Verteidigungsrecht des Beschuldigten wird überschritten, wenn dieser über die bloße Abwehr hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen - auch nur in Form erdichteter Belastungsumstände - gegen andere vorbrachte, die, wenn sie wahr wären, eine als Verbrechen zu qualifizierende Handlungsweise des Verfassers des betreffenden Protokolls begründen würden. (T3); Beisatz: Behauptung der falschen Protokollierung eines Geständnisses durch den Journalrichter. (T4)
  • 15 Os 104/11z
    Entscheidungstext OGH 21.09.2011 15 Os 104/11z
    Auch; nur ähnlich T3; Beis ähnlich wie T4
  • 15 Os 124/16y
    Entscheidungstext OGH 14.12.2016 15 Os 124/16y
    Auch; Beisatz: Hier: Vorwurf der bewussten Manipulation des Protokolls durch den vernehmenden Polizeibeamten. (T5)
  • 13 Os 69/20a
    Entscheidungstext OGH 18.11.2020 13 Os 69/20a
    Vgl; Beis wie T4; Beis wie T5
  • 14 Os 142/20v
    Entscheidungstext OGH 27.04.2021 14 Os 142/20v
    Vgl; nur T3 ; Beis wie T4; Beis wie T5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0097595

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten