RS OGH 1972/4/6 6Ob44/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1972
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Norm

ABGB §91 C3b
ABGB §366 A

Rechtssatz

Der Käufer eines Hauses, der lediglich dem Verkäufer die weitere Benützung bestimmter Räume darin gestattet hat, kann die Ehefrau und die Tochter des Verkäufers, deren Entfernung aus dem Haus auf Kosten des Käufers im Kaufvertrag vorgesehen ist, mit Erfolg auf Räumung klagen. Etwaigen Unterhaltsansprüchen der Ehefrau und der Tochter des Verkäufers kommt in dem vom Käufer und nunmehrigen Eigentümer des Hauses gegen die Angehörigen des Verkäufers geführten Räumungsstreit keine rechtliche Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 44/72
    Entscheidungstext OGH 06.04.1972 6 Ob 44/72
    Veröff: MietSlg 24002

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0047280

Dokumentnummer

JJR_19720406_OGH0002_0060OB00044_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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