Norm
ABGB §920Rechtssatz
Ist infolge eines Mangels an einer vom Beklagten hergestellten industriellen Ölfeuerungsanlage ein Brandschaden an den Fabriksgebäuden entstanden, so handelt es sich nicht um Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Werkvertrages (§ 835 BGB), sondern auch positiver Vertragsverletzung. Der Ersatzanspruch verjährt daher nicht in der kurzen Frist des § 638 BGB.
Veröff: VersR 1972,692
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1972:RS0103188Dokumentnummer
JJR_19720413_AUSL000_0070ZR00004_7100000_001