RS OGH 1972/4/13 VIIZR4/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1972
beobachten
merken

Norm

ABGB §920
ABGB §921

Rechtssatz

Ist infolge eines Mangels an einer vom Beklagten hergestellten industriellen Ölfeuerungsanlage ein Brandschaden an den Fabriksgebäuden entstanden, so handelt es sich nicht um Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Werkvertrages (§ 835 BGB), sondern auch positiver Vertragsverletzung. Der Ersatzanspruch verjährt daher nicht in der kurzen Frist des § 638 BGB.

Veröff: VersR 1972,692

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1972:RS0103188

Dokumentnummer

JJR_19720413_AUSL000_0070ZR00004_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten