Rechtssatz
Eine merkantile Wertminderung ist in der Regel - außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden - auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0031166Im RIS seit
13.04.1972Zuletzt aktualisiert am
27.02.2026