Norm
ABGB §1295 IId1Rechtssatz
Wer ungeachtet wiederholter und zwar auch beim Autofahren anfallsartig aufgetretener Schlafanfälle bzw Bewußtseinstrübungen, die nachträglich vom ärztlichen Sachverständigern auf eine schon vor dem Unfall bestandene Narkolepsie zurückgeführt werden, ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt und während eines solchen Anfalles einen Unfall verursacht, verstößt in zurechenbarer Weise gegen die Bestimmung des § 58 Abs 1 StVO.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023380Dokumentnummer
JJR_19720418_OGH0002_0080OB00080_7200000_001