RS OGH 1972/4/18 8Ob80/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1972
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Norm

ABGB §1295 IId1
StVO §58 Abs1

Rechtssatz

Wer ungeachtet wiederholter und zwar auch beim Autofahren anfallsartig aufgetretener Schlafanfälle bzw Bewußtseinstrübungen, die nachträglich vom ärztlichen Sachverständigern auf eine schon vor dem Unfall bestandene Narkolepsie zurückgeführt werden, ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt und während eines solchen Anfalles einen Unfall verursacht, verstößt in zurechenbarer Weise gegen die Bestimmung des § 58 Abs 1 StVO.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 80/72
    Entscheidungstext OGH 18.04.1972 8 Ob 80/72
    Veröff: ZVR 1973/60 S 78

Schlagworte

SV

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023380

Dokumentnummer

JJR_19720418_OGH0002_0080OB00080_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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