Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Amtshaftung für die Tätigkeit eines von einer Bezirksverwaltungsbehörde beigezogenen Amtssachverständigen, sinngemäße Anwendung der von der Lehre und von der Rechtsprechung zur Frage des Ermessensmißbrauches aufgestellten Kriterien auch auf die Tätigkeit eines solchen Sachverständigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0050099Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2016