Norm
UWG §25 Abs4Rechtssatz
Beweispflicht des Beklagten, der behauptet, eine bereits in der Presse erschienene Berichtigung des nach § 2 UWG beanstandeten Zeitungsartikels reiche zur Aufklärung der Öffentlichkeit aus.Beweispflicht des Beklagten, der behauptet, eine bereits in der Presse erschienene Berichtigung des nach Paragraph 2, UWG beanstandeten Zeitungsartikels reiche zur Aufklärung der Öffentlichkeit aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079922Dokumentnummer
JJR_19720516_OGH0002_0040OB00310_7200000_001