RS OGH 1972/5/31 6Ob110/72

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Veröffentlicht am 31.05.1972
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Norm

USchG 1960 §4

Rechtssatz

Bei dem Anspruch nach § 4 USchG 1960 handelt es sich um einen selbständigen Anspruch des Unterhaltsberechtigten gegen den Dritten (SZ 27/133). Dieser zu § 2 des früheren USchG entwickelte Grundsatz gilt wegen der insoweit bestehenden Ähnlichkeit des neuen Gesetzes auch für dieses.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 110/72
    Entscheidungstext OGH 31.05.1972 6 Ob 110/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0076923

Dokumentnummer

JJR_19720531_OGH0002_0060OB00110_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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