RS OGH 1972/6/8 3Ob56/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1972
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Norm

EO §37 Aa
EO §42 Abs1 Z5 I5
EO §42 Abs1 Z5 C1

Rechtssatz

Der wegen eines Eigentumsanspruches iS des § 418 ABGB gegen die auf sein Grundstück geführte Exekution nach § 37 EO Widerspruch Erhebende kann nach § 42 Abs 1 Z 5 EO die Aufschiebung der Exekution nur in Ansehung der Grundfläche, die durch den Widerspruch betroffen ist, begehren. Im Falle der Exszindierung eines im Grundbuch noch nicht aufscheinenden Teils eines Grundstücks kann die Exekution nur hinsichtlich des gesamten hievon betroffenen Grundstücks als kleinste bestehende grundbücherliche und exekutionsrechtliche Einheit aufgeschoben werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 56/72
    Entscheidungstext OGH 08.06.1972 3 Ob 56/72
    JBl 1972,619

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000707

Dokumentnummer

JJR_19720608_OGH0002_0030OB00056_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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