Norm
EKHG §20Rechtssatz
Wird bei einheitlicher auf § 63 Abs 3 KFG beruhender Streitgenossenschaft gegenüber einem Streitgenossen ein Anerkenntnisurteil rechtskräftig, dann können die anderen nicht Unzuständigkeit einwenden.Wird bei einheitlicher auf Paragraph 63, Absatz 3, KFG beruhender Streitgenossenschaft gegenüber einem Streitgenossen ein Anerkenntnisurteil rechtskräftig, dann können die anderen nicht Unzuständigkeit einwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0035694Dokumentnummer
JJR_19720613_OGH0002_0080OB00100_7200000_002