Norm
ABGB §1327 fRechtssatz
Auf das Sterbegeld sind Übersiedlungskosten sowie Kosten des Totenmahls und der Trauerkleidung, die alle keine Bestattungskosten im Sinne des § 214 ASVG darstellen, nicht anrechenbar.Auf das Sterbegeld sind Übersiedlungskosten sowie Kosten des Totenmahls und der Trauerkleidung, die alle keine Bestattungskosten im Sinne des Paragraph 214, ASVG darstellen, nicht anrechenbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0031625Dokumentnummer
JJR_19720613_OGH0002_0080OB00091_7200000_001