RS OGH 1972/6/20 5Ob89/72, 9Ob69/19s

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Veröffentlicht am 20.06.1972
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Norm

ABGB §935

Rechtssatz

Schlüssige Erklärung des Käufers, die gekaufte Sache (hier: Briefmarkensammlung) aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Preis zu übernehmen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 89/72
    Entscheidungstext OGH 20.06.1972 5 Ob 89/72
    Veröff: JBl 1972,611
  • 9 Ob 69/19s
    Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 Ob 69/19s
    Vgl; Beisatz: Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen. (T1); Beisatz: Hier: Konkludente Erklärung, (schon) den Optionsvertrag zum außerordentlichen Wert der besonderen Vorliebe abzuschließen, wenn der Optionsvertrag auf Abschluss eines Kaufvertrags aus besonderer Vorliebe gerichtet ist. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019098

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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