Norm
ABGB §935Rechtssatz
Schlüssige Erklärung des Käufers, die gekaufte Sache (hier: Briefmarkensammlung) aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Preis zu übernehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019098Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2020