RS OGH 1972/6/28 7Ob143/72

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Veröffentlicht am 28.06.1972
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1295 Ib
ABGB §1396

Rechtssatz

Wurde in einem Kaufvertrag vereinbart, daß auch alle sich auf den Kaufgegenstand beziehenden obligatorischen Rechte vom Verkäufer auf den Käufer übergehen sollen, so kann der Käufer Schadenersatzansprüche, die sich aus einem vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes abgeschlossenen Werkvertrag ergeben, gegen den Unternehmer geltend machen; er muß sich aber auch ein etwaiges Mitverschulden des Verkäufers entgegenhalten lassen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 143/72
    Entscheidungstext OGH 28.06.1972 7 Ob 143/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0021988

Dokumentnummer

JJR_19720628_OGH0002_0070OB00143_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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