Norm
ABGB §1167Rechtssatz
Wurde in einem Kaufvertrag vereinbart, daß auch alle sich auf den Kaufgegenstand beziehenden obligatorischen Rechte vom Verkäufer auf den Käufer übergehen sollen, so kann der Käufer Schadenersatzansprüche, die sich aus einem vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes abgeschlossenen Werkvertrag ergeben, gegen den Unternehmer geltend machen; er muß sich aber auch ein etwaiges Mitverschulden des Verkäufers entgegenhalten lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0021988Dokumentnummer
JJR_19720628_OGH0002_0070OB00143_7200000_001