Norm
BAO §139Rechtssatz
Zollhinterziehung durch Nichtbeachtung der Verpflichtung im Sinne des § 139 BAO, bei nachträglichem Erkennen der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Abgabenerklärung diese zu berichtigen oder zu ergänzen.Zollhinterziehung durch Nichtbeachtung der Verpflichtung im Sinne des Paragraph 139, BAO, bei nachträglichem Erkennen der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Abgabenerklärung diese zu berichtigen oder zu ergänzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0053308Dokumentnummer
JJR_19720628_OGH0002_0110OS00057_7200000_001