Norm
ZPO §60 Abs1Rechtssatz
Wenn das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes über die dem Kläger auferlegte aktorische Kaution bloß durch den gesetzlich vorgesehenen Ausspruch ergänzt, der Kläger könne durch Leistung des Paupertätseides den Erlag der aktorischen Kaution abwenden, liegt eine bestätigende Entscheidung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0036121Dokumentnummer
JJR_19720628_OGH0002_0070OB00141_7200000_001